Folgende
Personen werden in den Steuerbüchern des Pfleggerichts Mering
beschrieben. Hofmarken gab es hier nicht mehr, alle dort sesshaften
Personen gehörten zum Pfleggericht. Nachdem u. a. noch ein „Steuerakt“ von
1671 vorhanden ist, in dem einige Grundherrn ihre Abgabe-pflichtigen
Personen noch einmal extra aufführten, können einige Personen auch in
diesem Register mehrmals erscheinen. Es erfolgt hier ebenfalls keine
phonetische Nennung, so wird der Nachname „Bauer“ unter B verzeichnet,
der Name „Pauer“ aber unter P. Sollten Sie eine Person suchen, sehen
Sie auch unter anderen Schreibvarianten nach!
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