© 2006-2007, Marco Leitl

 

Aufbau der Steuerbeschreibungen

1. Die Steuerbeschreibungen von 1671
Unter den Steuerbüchern bzw. Steuerbeschreibungen die Bayern-weit durchgeführt wurden, ist die im Jahre 1671 angelegte besonders erwähnenswert und eine unerlässliche Quelle für alle Familien- und Heimatforscher. Diese Beschreibung nennt nicht nur den Namen des Steuerzahlers und deren jährlichen Steuer, sondern verzeichnet unter 12 Fragepunkten penibel, was die jenige Person an Grundstücken, Vieh, etc. hat. Hierbei ist besonders interessant, dass meisst das ungefähre Jahr der Erwerbung erwähnt wird und wie das Gut überhaupt erworben wurde (z.B. durch Heirat, Erbschaft, Kauf, Ersteigerung). Ferner werden auch Forderungen („Schulden herein“) und Schulden („Schulden hinaus“) beschrieben. Unter diesem Punkt wurden zahlreiche verwandtschaftliche Verhältnisse aufgeführt, wenn z.B. die genannte Person ein Heiratsgut einzunehmen bzw. an seine Kinder zu geben hatte, Erbansprüche noch nicht bezahlt wurden etc.

Die einzige Steuerbeschreibung in den drei Gerichten, die die 12 Fragen festhielt, war die Steuerbeschreibung der Hofmark Hofhegnenberg, zu welcher auch die Dörfer Hofhegnenberg, Steindorf a. d. Paar, Hausen b. Hofhegnenberg, Althegnenberg, Hörbach und noch weitere zählten. Dieses „Frag Stuckh“ finden Sie hier abgedruckt:

Frag Stuckh.

1.     Wie er mit Tauff: unnd Zue Nammen haise.

2.     Wemme er wegen seines besizennten Guetts, mit der Stifft: unnd Vogtey zuegehörig seye.

3.     Unnd waß er davon zu Jerlicher Stifft: unnd gilt: oder in annderweg, unnd weme dasselbe raichen miesse.

4.     Ob Er darauf Erbrecht, Leibgedinng, veranlaitte Freustifft, Neustifft, gewisse Bestandt Jahr, oder waß für anndere Gerechtigkheit habe, oder Jerlich von seinem Grundherrn abgestifft werden möge.

5.     Ob Er solche Gerechtigkheit durch Khauff, Heurath, Erbschafft, oder was anndere weiß an sich gebracht zu waß Zeiten und was er dazumallen für einen Anfahl, und Zuestanndt geben habe.

6.     Umb wievil erß seithero verbessert, unnd wie hoch er dise gerechtigkheit (ausser der dabey verhanndenen Vahrnuß, so in ainen absonnderlichen Anschlage khombt) dermallen achten thue.

7.     Wivil Ross, Fill, Vollen, Oxen, Küe, Stier, Junngrinndt, Kölber, Lember, Gaiß, Imben, oder schwein, ihme aigens zuegehörig, oder von wemme ers im bestanndt habe, bey obgemelt seinem selbst beßizennten guett, oder anndern orthen.

8.     Ob: und waß Er ausser iezt gemelten noch an fahrennten oder ligennten Haab unnd Güettern, Heusern, wismathern, Äckhern, Holzwaxen, Fischwassern, Zechennten, Albmen, oder anndern dergleichen belechnet, oder unbelechnet: in der Stifft oder aigenthumbs waiß, in dem Gricht darinnen er entsessen ist, oder annderer ortten habe, unnd wie hoch er ainß, so annders dermallen schezen thue.

9.     Waß er von Zeit deß Kriegs wesens, für Ödten güetter, völlig oder zum thail auf gericht habe, ob ers mit aigenen ruggen besize, oder zu einem Zuepau gebrauche, oder etwan nur etliche stuckh daran geniesse, wie weith sye solche Nuzunng ungefärlich erstreckhen, und anfahl er von ermelten stuckhen etwaß Stifftwaiß inhabe, wievil er davon ierlichen gilt, unnd weme Raichen miessen, auch wie Hoch er die darauf habennte Gerechtigkheit ungefehrlich schäzen thue.

10.   Ob: unnd waß vor einer zeit er solch Bißhero, unnd wie hoch versteurt habe.

11.   In Specie waß er für verbriffte, oder unverbriffte schuldten herrein: oder hinaus selbs aigens: oder von Curatory und Vormunndtschafft wegen, habe, unnd von waß Zeiten dieselbe unnd gegen weme auf die gilt khommen seint.

12.   So dan Lestens, wievil ihme yber sein Haußnotturfft an getraidt, oder Vich, ierlichen ungefehr aus dem verkhauff verbleibe.

 

Hintergrund dieser Beschreibung war es dem Landesherren, sprich dem Kurfürsten, nach dem Dreißigjährigen Krieg einen Überblick zu verschaffen, wie viele Güter bewirtschaftet wurden und wie viel diese an Steuern in die Staatskasse einbrachten. Die Beschreibungen zeigen ausführlich auf, welche durch „die Schweden verbrannt“ oder sonst durch irgendwelche durchziehenden Kriegsvölker verwüstet wurden und noch 1671 öd standen. Durch den Vergleich mit den 1612 angelegten Steuerbüchern konnte sich der Staat einen weiteren Überblick darüber verschaffen, welche 1612 noch bewirtschaftet wurden und wie viel an Steuern einbrachten, und wie dies 1671 der Fall war. Allerdings existieren nur für die Orte die 1612 angelegten Steuerbücher noch, die mit ihrer Jurisdiktion (niederen Gerichtsbarkeit) zum Landgericht zählten. Für einzelne Hofmarken geistlicher und/oder weltlicher Herrschaften sind keine überliefert.

 

Nachfolgend ein Ausschnitt aus der Steuerbeschreibung der freiherrlich Castell’schen Hofmarksuntertanen zu Geltendorf, Moorenweis und Römertshofen. Dieser gibt den Eintrag zu Adam Carl aus Römertshofen wieder:

1:            Adam Carl.

 

2:            Beßizt ein Hauß: Hofstatt, unnd gartten, und in iedes veldt 3 Juchl: ackhers zupauen, darbey auch 3 Tagwerch wißmath verhannden, gehört alles Iro Hochfreyhrl: Gnl: hl: Albrecht Wilhelmb Löschen in München zue.

 

3:            Gibt Jerlich darauß an gelt 6 fl 57 kr 6 hl an gethraidt Roggen 1 schäfl 4 M: Gersten 4 M: Habern 2 Schl: Scharwerchgelt 1 fl.

 

4:            Freystifft darauf wie anndere.

 

5:            Gleich nach dem Ersten Krieg unnd frunndts zeiten von seinen Eltern durch ybergab bekhommen und zum anfall zalt 10 fl.

 

6:            Nichts verbessert, schezt sein darobhabennte Gerechtigkhl: auf 330 fl --.

 

7:            Habe 2 Rosß
2 Küe
2 Jungrindt
2 schaff.

 

8:            Sonsten nichts weder an vahrennten, noch ligennten güettern.

 

9:            Weitters nichts öedes, beßizt obiges mit aigenem ruckhen.

 

10:           Zu Jerlicher Steur bzalt 46 kr.

 

11:           An grunndtherrlichen ausstennden bey 20 fl, seiner Schwester Barbara Casparn Hueber Tagwerchern zu München bey dem Prauambt alda sich befindt und verheurath 70 fl Jerlich mit 20 fl frisst ohnezinß zu St: Lorennz Kirchlein nacher Albertshoven Capital 40 fl so Er ao: 1650 uf verzinsung ybernommen nach Lauth von Hand gegebner Schuldobligl: dan sonsten hin: und wider clein schulden 7 fl 30 kr ohne zinß ./.

12:           Jerlich bey 3 schäfl Kern: oder Roggen zuverkhauffen.

 

Landgericht Landsberg:
Die Steuerbeschreibungen existieren von allen Hofmarken bzw. Dörfer, welche diesseits des Lechs lagen. Für Hofmarken jenseits des Lechs, welche zwar auch zum Landgericht Landsberg zählten, fehlen einige Beschreibungen. So z.B. über das zum Kloster Steingaden gehörige Dorf Holzhausen (b. Buchloe), welches mit der Jurisdiktion zum Oberrichteramt Wiedergeltingen gezogen war. Auch in den 1750-55 angelegten Güterkonskriptionen des Landgerichts Landsberg wurden die Hofmarken Emmenhausen, Holzhausen, Hurlach, Obermeitingen und Waalhaupten nicht verzeichnet. Grund hierfür war, dass die Güter dieser Hofmarken nicht in den bayerischen Hoffuß (Festsetzung wie groß ein Hof war; 1/1, 1/3, etc.) eingestuft waren und folglich deswegen auch nicht beschrieben werden konnten. Für diese Hofmarken sind auch 1671 keine Steuerbeschreibungen überliefert.

Pfleggerichte Mering, Rauhenlechsberg und Starnberg:
Für sämtliche Dörfer in diesen beiden Pfleggerichten existieren die Steuerbeschreibungen von 1671 noch.

2. Die Steuerbücher von 1612
Die Steuerbücher von 1612 verzeichnen nur landgerichts-unmittelbare Orte. Hofmarken werden hier nicht genannt. Im Gegensatz zu den Beschreibungen von 1671 wird 1612 das steuerbare Vermögen nicht detailliert aufgeführt. Es werden hier nur das Gut, der Vieh-Bestand sowie weitere Wiesen/Äcker näher erläutert. Auch Schulden und Forderungen werden nicht genannt.

Nachfolgend ein Auszug aus dem Steuerbuch von 1612, aus dem Dorf Dettenhofen:

Hanns Baur Ein Sölden unnder dem Manng Wielepacher welche Er wie bei Ime Einkhommben selbs versteurt.
2 Khüe, 2 ß 12 dc
Merung, 24 dc

Summa
---- 3 ß 6 dc

 

3. Die Hauptsteuerbeschreibungen von 1720/21
Letztlich sind noch die Hauptsteuerbeschreibungen von 1720/21 zu erwähnen. Diese verzeichnen wie 1612 nur landgerichts-unmittelbare Orte. Für einzelne Hofmarken wurden dann ab ca. 1740 einzelne Beschreibungen angelegt, die hier jedoch (vorerst) aufgrund ihres Umfangs nicht genannt werden. 1720/21 werden nur die steuerpflichtigen Grundstücke mit dem jeweiligen Gerechtigkeits-Besitzer genannt. Hier ein Auszug von Martinus Vötter, Metzger von Merching:

1855. Martin Vetter Mezger besizt ain in des Hannsen Holzapfels
inhabenten Urbars Hofs Stüfftbare Behausung, sambt
einem dabey verhandten in ¼ Tagwerch bestehenten
garten mit verlaithen freystüfften vor 1/16 hof, dessen
Steur hievon konfftighin trifft
-- tt: 3 ß 1 dc

1856. Gedachter Vetter raicht auch von einem Zur Gmain Mering
freystüfftigen: unnd im Veldt ybern Pach an der Merchinger
Gmain entlegnen äggerl ¼ Jochert haltent fürohin
-- tt ß 21 dc

1857. Und von einem aignen: auch ¼ Jochert ausmachenten
im Veldt hinder der Kürchen, und zwischen Hannsen
Holzapfel, unnd Hannsen Hueber sich befündtenten äggerl
dann 2 Tagwerch fasst unnuzbaren Lechfeldt Wismath
-- tt 1 ß 5 dc