1. Die
Steuerbeschreibungen von 1671
Unter
den Steuerbüchern bzw. Steuerbeschreibungen die Bayern-weit durchgeführt
wurden, ist die im Jahre 1671 angelegte besonders erwähnenswert und eine
unerlässliche Quelle für alle Familien- und Heimatforscher. Diese
Beschreibung nennt nicht nur den Namen des Steuerzahlers und deren jährlichen
Steuer, sondern verzeichnet unter 12 Fragepunkten penibel, was die jenige
Person an Grundstücken, Vieh, etc. hat. Hierbei ist besonders
interessant, dass meisst das ungefähre Jahr der Erwerbung erwähnt wird
und wie das Gut überhaupt erworben wurde (z.B. durch Heirat, Erbschaft,
Kauf, Ersteigerung). Ferner werden auch Forderungen („Schulden
herein“) und Schulden („Schulden hinaus“) beschrieben. Unter diesem
Punkt wurden zahlreiche verwandtschaftliche Verhältnisse aufgeführt, wenn
z.B. die genannte Person ein Heiratsgut einzunehmen bzw. an seine Kinder
zu geben hatte, Erbansprüche noch nicht bezahlt wurden etc.
Die einzige
Steuerbeschreibung in den drei Gerichten, die die 12 Fragen festhielt, war
die Steuerbeschreibung der Hofmark Hofhegnenberg, zu welcher auch die Dörfer
Hofhegnenberg, Steindorf a. d. Paar, Hausen b. Hofhegnenberg,
Althegnenberg, Hörbach und noch weitere zählten. Dieses „Frag Stuckh“
finden Sie hier abgedruckt:
Frag
Stuckh.
1.
Wie er mit Tauff: unnd Zue Nammen haise.
2.
Wemme er wegen seines besizennten Guetts, mit der Stifft: unnd
Vogtey zuegehörig seye.
3.
Unnd waß er davon zu Jerlicher Stifft: unnd gilt: oder in
annderweg, unnd weme dasselbe raichen miesse.
4.
Ob Er darauf Erbrecht, Leibgedinng, veranlaitte Freustifft,
Neustifft, gewisse Bestandt Jahr, oder waß für anndere Gerechtigkheit
habe, oder Jerlich von seinem Grundherrn abgestifft werden möge.
5.
Ob Er solche Gerechtigkheit durch Khauff, Heurath, Erbschafft, oder
was anndere weiß an sich gebracht zu waß Zeiten und was er dazumallen für
einen Anfahl, und Zuestanndt geben habe.
6.
Umb wievil erß seithero verbessert, unnd wie hoch er dise
gerechtigkheit (ausser der dabey verhanndenen Vahrnuß, so in ainen
absonnderlichen Anschlage khombt) dermallen achten thue.
7.
Wivil Ross, Fill, Vollen, Oxen, Küe, Stier, Junngrinndt, Kölber,
Lember, Gaiß, Imben, oder schwein, ihme aigens zuegehörig, oder von
wemme ers im bestanndt habe, bey obgemelt seinem selbst beßizennten guett,
oder anndern orthen.
8.
Ob: und waß Er ausser iezt gemelten noch an fahrennten oder
ligennten Haab unnd Güettern, Heusern, wismathern, Äckhern, Holzwaxen,
Fischwassern, Zechennten, Albmen, oder anndern dergleichen belechnet, oder
unbelechnet: in der Stifft oder aigenthumbs waiß, in dem Gricht darinnen
er entsessen ist, oder annderer ortten habe, unnd wie hoch er ainß, so
annders dermallen schezen thue.
9.
Waß er von Zeit deß Kriegs wesens, für Ödten güetter, völlig
oder zum thail auf gericht habe, ob ers mit aigenen ruggen besize, oder zu
einem Zuepau gebrauche, oder etwan nur etliche stuckh daran geniesse, wie
weith sye solche Nuzunng ungefärlich erstreckhen, und anfahl er von
ermelten stuckhen etwaß Stifftwaiß inhabe, wievil er davon ierlichen
gilt, unnd weme Raichen miessen, auch wie Hoch er die darauf habennte
Gerechtigkheit ungefehrlich schäzen thue.
10. Ob:
unnd waß vor einer zeit er solch Bißhero, unnd wie hoch versteurt habe.
11. In
Specie waß er für verbriffte, oder unverbriffte schuldten herrein: oder
hinaus selbs aigens: oder von Curatory und Vormunndtschafft wegen, habe,
unnd von waß Zeiten dieselbe unnd gegen weme auf die gilt khommen seint.
12. So
dan Lestens, wievil ihme yber sein Haußnotturfft an getraidt, oder Vich,
ierlichen ungefehr aus dem verkhauff verbleibe.
Hintergrund dieser
Beschreibung war es dem Landesherren, sprich dem Kurfürsten, nach dem Dreißigjährigen
Krieg einen Überblick zu verschaffen, wie viele Güter bewirtschaftet
wurden und wie viel diese an Steuern in die Staatskasse einbrachten. Die
Beschreibungen zeigen ausführlich auf, welche durch „die Schweden
verbrannt“ oder sonst durch irgendwelche durchziehenden Kriegsvölker
verwüstet wurden und noch 1671 öd standen. Durch den Vergleich mit den
1612 angelegten Steuerbüchern konnte sich der Staat einen weiteren Überblick
darüber verschaffen, welche 1612 noch bewirtschaftet wurden und wie viel
an Steuern einbrachten, und wie dies 1671 der Fall war. Allerdings
existieren nur für die Orte die 1612 angelegten Steuerbücher noch, die
mit ihrer Jurisdiktion (niederen Gerichtsbarkeit) zum Landgericht zählten.
Für einzelne Hofmarken geistlicher und/oder weltlicher Herrschaften sind
keine überliefert.
Nachfolgend
ein Ausschnitt aus der Steuerbeschreibung der freiherrlich Castell’schen
Hofmarksuntertanen zu Geltendorf, Moorenweis und Römertshofen. Dieser
gibt den Eintrag zu Adam Carl aus Römertshofen wieder:
1:
Adam
Carl.
2:
Beßizt ein Hauß: Hofstatt, unnd gartten, und in iedes veldt 3
Juchl: ackhers zupauen, darbey auch 3 Tagwerch wißmath verhannden, gehört
alles Iro Hochfreyhrl: Gnl: hl: Albrecht Wilhelmb Löschen in München zue.
3:
Gibt Jerlich darauß an gelt 6 fl 57 kr 6 hl an gethraidt Roggen 1
schäfl 4 M: Gersten 4 M: Habern 2 Schl: Scharwerchgelt 1 fl.
4:
Freystifft darauf wie anndere.
5:
Gleich nach dem Ersten Krieg unnd frunndts zeiten von seinen Eltern
durch ybergab bekhommen und zum anfall zalt 10 fl.
6:
Nichts verbessert, schezt sein darobhabennte Gerechtigkhl: auf 330
fl --.
7:
Habe 2 Rosß
2 Küe
2 Jungrindt
2 schaff.
8:
Sonsten nichts weder an vahrennten, noch ligennten güettern.
9:
Weitters nichts öedes, beßizt obiges mit aigenem ruckhen.
10:
Zu Jerlicher Steur bzalt 46 kr.
11:
An grunndtherrlichen ausstennden bey 20 fl, seiner Schwester
Barbara Casparn Hueber Tagwerchern zu München bey dem Prauambt alda sich
befindt und verheurath 70 fl Jerlich mit 20 fl frisst ohnezinß zu St:
Lorennz Kirchlein nacher Albertshoven Capital 40 fl so Er ao: 1650 uf
verzinsung ybernommen nach Lauth von Hand gegebner Schuldobligl: dan
sonsten hin: und wider clein schulden 7 fl 30 kr ohne zinß ./.
12:
Jerlich bey 3 schäfl Kern: oder Roggen zuverkhauffen.
Landgericht
Landsberg:
Die Steuerbeschreibungen existieren von allen Hofmarken bzw. Dörfer,
welche diesseits des Lechs lagen. Für Hofmarken jenseits des Lechs,
welche zwar auch zum Landgericht Landsberg zählten, fehlen einige
Beschreibungen. So z.B. über das zum Kloster Steingaden gehörige Dorf
Holzhausen (b. Buchloe), welches mit der Jurisdiktion zum Oberrichteramt
Wiedergeltingen gezogen war. Auch in den 1750-55 angelegten Güterkonskriptionen
des Landgerichts Landsberg wurden die Hofmarken Emmenhausen, Holzhausen,
Hurlach, Obermeitingen und Waalhaupten nicht verzeichnet. Grund hierfür
war, dass die Güter dieser Hofmarken nicht in den bayerischen Hoffuß
(Festsetzung wie groß ein Hof war; 1/1, 1/3, etc.) eingestuft waren und
folglich deswegen auch nicht beschrieben werden konnten. Für diese
Hofmarken sind auch 1671 keine Steuerbeschreibungen überliefert.
Pfleggerichte
Mering,
Rauhenlechsberg
und Starnberg:
Für sämtliche Dörfer in diesen beiden Pfleggerichten existieren die
Steuerbeschreibungen von 1671 noch.
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