Folgende
Personen werden in den Steuerbüchern des Pfleggerichts Starnberg (und der
Hofmarken im Pfleggericht) beschrieben. Eine Person kann theoretisch in
einem Jahrgang mehrmals hier auftauchen. So wird sie einmal in der Hofmark beschreiben,
zu dieser sie mit der Jurisdiktion gehörte. Zum anderen aber könnte sie
auch noch Grundstücke in einer anderen Hofmark gehabt haben, so sind
diese auch in der anderen Hofmark bzw. im Landgericht verzeichnet worden.
Folglich wird die Person hier zweimal aufgeführt. Die Orte in
Kursivschrift waren nicht mehr ausfindig zu machen, so z.B. der Ort „Lochen“,
der vielleicht aufgelöst oder umbenannt
wurde, und/oder in einer anderen Gemeinde heute aufgegangen ist. Es
erfolgt hier keine phonetische Nennung, so wird der Nachname „Bauer“
unter B verzeichnet, der Name „Pauer“ aber unter P. Sollten Sie eine
Person suchen, sehen Sie auch unter anderen Schreibvarianten nach!
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